ASB zur Mitgliederwerbung

ASB zur Mitgliederwerbung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliederwerbung beim ASB.

Warum ist Mitgliederwerbung notwendig?

Der Arbeiter-Samariter-Bund ist in allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland mit ehrenamtlichen Aktiven und hauptamtlichen Mitarbeitern tätig. Zur Durchführung seiner gemeinnützigen Aufgaben benötigt der ASB die Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger durch Mitgliedsbeiträge. Wirksame Hilfe, gut ausgebildetes Personal und Helfer, eine zeitgemäße technische Ausstattung und eine funktionierende Organisation kosten Geld. Die Mitgliedsbeiträge ermöglichen die Durchführung von Aufgaben, die nicht oder nur in geringem Umfang kostendeckend erfüllt werden können. Dies gilt umso mehr bei den rückläufigen Zuwendungen der öffentlichen Hand und nicht kostendeckenden Pflege- und Gebührensätzen. Der ASB muss zur Finanzierung seiner gemeinnützigen Aufgaben zur Hilfe am Menschen jährlich mindestens 180.000 neue Mitglieder werben. Da diese Aufgabe weder durch die mit der konkreten Hilfe für die ausgelasteten ehrenamtlichen Aktiven, noch durch die Medien geleistet werden kann, bleibt dem ASB zu seiner Existenzsicherung nur die seit Jahrzehnten mit gutem Erfolg gewählte Form des Einsatzes selbstständiger Außendienstmitarbeiter in der Werbung.

Gibt es Verhaltensregeln für die Mitgliederwerbung beim ASB?

Beim Einsatz von Werbegruppen achtet der ASB darauf, dass das Qualitätsmanagement und der Verhaltenskodex, den verschiedene große Wohlfahrtsverbände für den Einsatz von Werbegruppen erstellt haben, eingehalten werden. Der ASB duldet nicht, dass an der Haustüre Versprechungen gemacht werden, die der örtliche ASB in der Region nicht einhalten kann. Sollte dies geschehen und bekannt werden, erteilt der ASB ein Werbeverbot. In den seltensten Fällen kommt es zu Beschwerden, im Gegenteil: Die geworbenen Bundesbürger sind froh, durch ihre Mitgliedschaft im ASB an dem konkurrenzlos preiswertesten Rückholdienst, den der ASB in Deutschland anbietet und der im Mitgliedsbeitrag enthalten ist, zu partizipieren.

Der ASB achtet auch darauf, dass Mitgliederwerber nicht als Drücker auftreten, denn:

  • auf der Werbevollmacht, die jedem Werber ausgestellt wird, ist ausdrücklich erwähnt, dass es sich um einen Mitarbeiter einer Werbeagentur handelt,
  • beim ASB kann man sofort, auch per Telefonanruf, seine Mitgliedschaft stornieren,
  • auf dem ASB-Aufnahmeschein ist ausführlich die kostenfreie Hotline aufgedruckt, bei der man sich über alle Fragen der bezüglich der ASB-Mitgliedschaft informieren kann.

Warum Mitgliederwerbung an der Türe?

Die Mitgliederwerbung an der Türe ist für einen Wohlfahrtsverband der kostengünstigste Weg, die zusätzlich notwendigen Einnahmen zu erschließen. Im Gegensatz zu anderen Formen der Mitgliederbeschaffung per Brief oder Anzeigenwerbung, sind die Kosten im Verhältnis zum Ertrag außerordentlich niedrig. Dies kann jederzeit durch entsprechende Vergleiche belegt werden. Mitglieder, die heute geworben werden, zahlen im Durchschnitt 50 Euro pro Jahr. Bei einer statistisch belegbaren durchschnittlichen Mitgliedschaftsdauer von rund zehn Jahren erhält der ASB von einem neu geworbenen Mitglied in diesem Zeitraum einen Betrag von rund 500 Euro. Die Gesamtkosten der Werbung belaufen sich auf 40 Euro und betragen damit rund 8 Prozent des genannten Beitragsaufkommens.

Ist Mitgliederwerbung kostenpflichtig?

Dass diese Mitgliederwerbetätigkeit nicht kostenlos erfolgen kann, ist selbstverständlich. Es ist ein großer Zeiteinsatz erforderlich, um im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern die Notwendigkeit unserer Wohlfahrtsaufgaben zu erklären. Dies kann nur durch hauptberufliche Werbekräfte erfolgen. Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter haben dazu nicht die Zeit, da sie für den Dienst am Menschen im Einsatz sind. Der Einsatz von Geldmitteln für die Informationsarbeit und Werbung des ASB ist nicht unmoralisch. Mitgliederzeitschriften, Faltblätter, Plakate, Ausstellungen, Werbung in Fernsehen und Rundfunk oder Anzeigen kosten überall in unserer Gesellschaft Geld. Der ASB muss über seine Arbeit, die Verwendung der Spendenmittel und insbesondere die Not am Menschen berichten, um die erforderliche Unterstützung zu bekommen.

Wie werden die Mitgliedsbeiträge verwendet?

Für die anschließende Betreuung eines Mitglieds, zum Beispiel durch den vierteljährlichen Versand einer Mitgliederinformationszeitschrift, durch die Bearbeitung der Korrespondenz, den Versand von Spendenquittungen und viele andere notwendige Mitgliederbetreuungsaufgaben sowie den weltweiten Rückholdienst für alle Mitglieder, den der ASB garantiert, entstehen nochmals Kosten von jährlich bis zu zehn Prozent des Jahresbeitrages, also rund fünf Euro pro Jahr. Jedes Mitglied hat ein Anrecht auf eine angemessene Information über die Verwendung seiner Beiträge und die Aufgabenstellung des ASB, auch dafür wird ein geringer Anteil des Beitrages sinnvoll eingesetzt. Wenn alle Kosten für einen Zehnjahresbeitrag zusammengerechnet werden, ergeben sich rund 90 Euro als notwendige Gesamtkosten für die Werbung, die darauf folgende Betreuung und die notwendigen Verwaltungssachkosten in den zehn Mitgliedsjahren. Der ASB kann also garantieren, dass 80 Prozent der Mitgliedsbeiträge unmittelbar für die gemeinnützigen Aufgaben und damit für Menschen in Not verwendet werden.

Wie werden Mitglieder geworben?

Bei der Mitgliederwerbung handelt es sich weder um eine Sammlung noch um ein Haustürgeschäft. Jeder Verein in Deutschland ist berechtigt, Mitglieder zu werben. Die Mitglieder sind die tragende Säule jeder Vereinstätigkeit. Die Mitgliederwerber tun nichts anderes, als Bürger in einem persönlichen Gespräch auf die Möglichkeit einer Vereinsmitgliedschaft anzusprechen. Der Bürger füllt bei entsprechender Überzeugung einen Antrag auf Beitritt in den Verein aus. Auf der Rückseite des Aufnahmeantrages ist die kostenfreie Hotline mit dem Servicecenter des ASB aufgedruckt, wo man sich über alle eventuellen Fragen der Mitgliedschaft sofort informieren kann. Anschließend entscheidet der Vorstand des Vereins über die Aufnahmeanträge, er bestätigt dann schriftlich die Mitgliedschaft und die Höhe des vereinbarten Vereinsbeitrages. Dieser Vereinsbeitrag ist nach dem deutschen Steuerrecht wie eine Spende steuerabzugsfähig. Der ASB informiert seine Mitglieder regelmäßig durch seine Mitgliederzeitschrift, das „ASB Magazin“. Die Mitglieder können voll darauf vertrauen, dass der ASB Beiträge und Spenden ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet, und dass die notwendigen Kosten der Werbung und Informationsarbeit auf ein vertretbares Maß beschränkt werden. Den ASB überwachen Wirtschaftsprüfer, Finanzämter und selbstverständlich der Vereinsvorstand. Die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen werden jährlich veröffentlicht. Die Hilfe für Menschen in Not steht für den ASB immer im Mittelpunkt.