Brandschutzhelfende

Brandschutzhelfer:in (BSH)

 

Für einen wirksamen Brandschutz hat der Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Grundlagen Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebs stehen. Laut §10 ArbSchG und  ASR 2.2, Abs. 6.2.  müssen mind. 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer:in ausgebildet werden!  Zusätzlich müßen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden. 

 

Der Kurs richtet sich an folgenden Teilnehmerkreis:

  • Mitarbeitende, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind
  • Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung
  • Sicherheitsbeauftragt:innen

 

Wir vermitteln Ihnen die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV 205-023.

Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Sie die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern.

Auch die Räumung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren werden thematisiert.

Als Brandschutzhelfer:in können Sie nicht nur Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln löschen, Sie wissen auch, welche Maßnahmen bezüglich einer Räumung einzuleiten sind.

 

Die Lehrgangsdauer beträgt 6 Unterrichtsstunden und umfasst z.B. folgende Themen:

  • ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV 205-023
  • Brandschutzorganisation im Unternehmen
  • Aufgaben der Brandschutz- und Räumungshelfer:innen
    • Verhalten im Brandfall
    • Verhalten im Räumungsfall
    • Bestimmung der Anzahl von Brandschutz- bzw. Räumungshelfer:innen
    • Verantwortung
    • Ausstattung der Brandschutz- und Räumungshelfer:innen
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
    • Brandschutzordnung
    • Vorstellung von Räumungskonzepten
  • Brennen und Löschen in Theorie und Praxis
    • Verbrennungsvorgang
    • Gefahren durch Brände
    • Brandklassen
    • Löschmittel und ihre Wirkung
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
    • Brandbekämpfungseinrichtungen für Laienhelfer:innen
    • Wirkungsweise von Feuerlöschern
    • Einsatztaktik
  • Praktische Ausbildung
    • Handhabung und Einsatzgebiete von Feuerlöscheinrichtungen
    • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung

 

Nach dem Lehrgang muss eine Einweisung durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Nach der erfolgten Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten und der offiziellen Bestellung durch den Arbeitgeber, dürfen Sie als Brandschutzhelfer:in eingesetzt werden!

Die Kursgebühren müssen im Voraus bezahlt werden.
Bei der Vorlage einer Kostenübernahme, senden wir Ihnen nach der Anmeldung eine Rechnung zu. Diese dann bitte bezahlen. 
Sollte zum Kursbeginn kein Zahlungsnachweis oder Geldeingang vorliegen, ist der Ausbilder berechtigt die Kursgebühr vor Ort zu erheben. 

 

Dauer: 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (entspricht 7 Zeitstunden inklusive Pausenzeiten)

Entgelt: 150 ,- EUR  

(wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten)

Eine Voranmeldung ist erforderlich.

Wir bitten Sie, treffen Sie bitte 10 Minuten vor Lehrgangsbeginn ein, damit wir pünktlich starten können. Vielen Dank.

Der Lehrgangsinhalt ist abgestimmt auf § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die ASR A2.2

Da wir die praktischen Löschübungen auf einer angrenzenden Freifläche durchführen, kann es Wetterbedingt auch etwas ungemütlicher werden. Wir haben aber auch eine Möglichkeit, wo Sie sich dann unterstellen können.  

Wir bitten Sie auf Grund der praktischen Löschübungen geeignete Kleidung zu tragen, welche ggf. verschmutzt oder auch beschädigt werden kann. Wetterabhängig !

Für entstehende Schäden an der Bekleidung können wir nicht haftbar gemacht werden!