Ausbildung für Betriebe / Firmen

 

Gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften bzw. der Unfallkassen (DGUV-V1 bzw. DGUV 100-001müssen Firmen Ersthelfer:innen bereitstellen:

 

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitenden 1 Ersthelfer:in
  • bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitenden 
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Mitarbeiter:innen
    b) in sonstigen Betrieben 10% der Mitarbeiter:innen
  • In Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer:in je Kindergruppe
  • In Hochschulen 10% der Mitarbeitenden

 

Der Regionalverband Berlin-Südwest e.V. ist nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften eine anerkannte Stelle zur Ausbildung von betrieblichen Ersthelfer:innen. (www.dguv.de/fb-erstehilfe)

 

Unsere Erste-Hilfe-Schulungen für Berufsgenossenschafts- und Firmenkurse bieten wir für Sie an unserem Standort in Neukölln an.

 

Weitere Informationen:

 

Achtung!

Einige Berufsgenossenschaften übernehmen nur noch die Kosten, wenn vor dem Kurs die Kostenübernahme angemeldet wird.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse.

Derzeit sind uns die BG Nahrung und Genussmittel, die Unfallkassen Berlin, Brandenburg und Bund bekannt für die vorherige Kostenübernahmebestätigung. 

Die BG für Gesundheit und Wohlfahrtpflege (BGW) bezahlt nur noch die Teilnahme an Erste Hilfe Kursen / Fortbildung wenn Sie vor dem Kurs die Teilnehmer online unter www.bgw-online.de angemeldet haben. Die entsprechende BG-Liste erhalten Sie dann von der BGW direkt. Wir können ab sofort nur noch das Formular mit der Genehmigungsnr. der BGW akzeptieren. Bei Nichtvorliegen stellen wir eine Rechnung direkt an die Firma! (siehe auch BGW-Info)

Online ausgefüllte Formulare der BGW dürfen nicht mehr geändert werden und auch nicht handschriftlich ergänzt werden !!

Bei Nichtvorliegen dieser Bestätigung sind wir berechtigt der Firma direkt die Kosten in Rechnung zu stellen!