Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer/-in
Brandschutzhelfer:in (BSH)
Für einen wirksamen Brandschutz hat der Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Grundlagen Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebs stehen. Laut §10 ArbSchG und ASR 2.2, Abs. 6.2. müssen mind. 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer:in ausgebildet werden! Zusätzlich müßen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden.
Der Kurs richtet sich an folgenden Teilnehmerkreis:
- Mitarbeitende, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind
- Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung
- Sicherheitsbeauftragt:innen

Wir vermitteln Ihnen die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV 205-023.
Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Sie die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern.
Auch die Räumung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren werden thematisiert.
Als Brandschutzhelfer:in können Sie nicht nur Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln löschen, Sie wissen auch, welche Maßnahmen bezüglich einer Räumung einzuleiten sind.
Die Lehrgangsdauer beträgt 6 Unterrichtsstunden und umfasst z.B. folgende Themen:
ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV 205-023
Brandschutzorganisation im Unternehmen
Aufgaben der Brandschutz- und Räumungshelfer:innen
- Verhalten im Brandfall
- Verhalten im Räumungsfall
- Bestimmung der Anzahl von Brandschutz- bzw. Räumungshelfer:innen
- Verantwortung
- Ausstattung der Brandschutz- und Räumungshelfer:innen
Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung
- Vorstellung von Räumungskonzepten
Brennen und Löschen in Theorie und Praxis
- Verbrennungsvorgang
- Gefahren durch Brände
- Brandklassen
- Löschmittel und ihre Wirkung
Brandbekämpfungseinrichtungen
- Brandbekämpfungseinrichtungen für Laienhelfer:innen
- Wirkungsweise von Feuerlöschern
- Einsatztaktik
Praktische Ausbildung
- Handhabung und Einsatzgebiete von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
Nach dem Lehrgang muss eine Einweisung durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Nach der erfolgten Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten und der offiziellen Bestellung durch den Arbeitgeber, dürfen Sie als Brandschutzhelfer:in eingesetzt werden.
Dauer: 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (entspricht 7 Zeitstunden inklusive Pausenzeiten)
Entgelt: 150 ,- EUR
Zahlung: Die Gebühr ist im Voraus fällig.
Liegt eine Kostenübernahme vor, senden wir dir nach der Anmeldung eine Rechnung. Liegt zum Kursbeginn kein Zahlungsnachweis oder Geldeingang vor, ist der Ausbilder berechtigt, die Gebühr direkt vor Ort zu erheben.
Eine Voranmeldung ist erforderlich.
Der Lehrgangsinhalt ist abgestimmt auf § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die ASR A2.2
Praxisteil im Freien: Die Löschübungen finden auf einer angrenzenden Freifläche statt. Trage deshalb Kleidung, die verschmutzen oder beschädigt werden kann. Bei schlechtem Wetter prüfen wir, ob die Bedingungen eine Durchführung möglich machen. Bei Frost müssen wir die Übung ausfallen lassen und geben Euch die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Für Schäden an deiner Kleidung können wir keine Haftung übernehmen.
